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   VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21   

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VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21 (https://dejure.org/2021,57483)
VG Hannover, Entscheidung vom 08.10.2021 - 12 B 5201/21 (https://dejure.org/2021,57483)
VG Hannover, Entscheidung vom 08. Oktober 2021 - 12 B 5201/21 (https://dejure.org/2021,57483)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 1 ME 107/11

    Voraussetzungen einer Verpflichtung zur Vorlage von Lärm- und Geruchsgutachten

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn losgelöst von den Verhältnissen des Einzelfalls lediglich die Einhaltung von bestimmten Richtwerten vorgeschrieben wird, ohne dass geklärt ist, ob und wie dies gewährleistet und überprüft werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 08.02.2011 - 1 LA 109/08 -, juris Rn. 33, und Beschl. v. 09.08.2011 - 1 ME 107/11 -, juris Rn. 29, jeweils m.w.N.; VG Hannover, Beschl. v. 21.05.2013 - 12 A 2554/13 -, n.v.).

    Vielmehr ist entsprechend Nr. 4.2 der TA Lärm nur dann eine Prognose der Geräuschimmissionen erforderlich, soweit nicht aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer Anlagen zu erwarten ist, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sichergestellt ist (VG Hannover, Beschl. v. 21.05.2013 - 12 B 2554/13 -, n.v.; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 09.08.2011 - 1 ME 107/11 -, juris Rn. 32 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.11.2014 - 8 A 10524/14 -, juris Rn. 22; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, Vorb. §§ 29-38 Rn. 35).

    Unterbleibt die Einholung eines an sich erforderlichen Gutachtens, führt dies nur dazu, dass das Gericht im Nachbarstreit die verbleibenden Fragen im Hauptsacheverfahren von Amts wegen - in der Regel durch Beauftragung eines gerichtlichen Sachverständigen - selbst aufzuklären hat, es sei denn, eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte drängt sich auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse auf (Nds. OVG, Beschl. v. 09.08.2011 - 1 ME 107/11 -, juris Rn. 32 und 46; VG Hannover, Beschl. v. 03.05.2021 - 12 B 393/21 -, n.v.).

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Da der Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB u.a. dazu dient, landwirtschaftliche Betriebe unterzubringen, müssen Eigentümer von Wohngebäuden im Randgebiet jederzeit mit der Ansiedlung solcher Betriebe rechnen, weshalb ihr Schutzanspruch vor damit zusammenhängenden Immissionen gemindert ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 06.04.2018 - 1 ME 21/18 -, juris Rn. 8; Bayer. VGH, Beschl. v. 03.05.2016 - 15 CS 15.1576 -, juris Rn. 14 und 23; Hess. VGH, Urt. v. 01.04.2014 - 9 A 2030/12 -, juris Rn. 64; OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 96).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Im Übrigen vermag das Argument der Wertminderung eines Grundstücks durch die Verwirklichung einer genehmigten Nachbarbebauung grundsätzlich keinen nachbarlichen Abwehranspruch zu begründen (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195.97 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschl. v. 16.03.2017 - 7 B 24/17 -, juris Rn. 6; VG Hannover, Beschl. v. 30.09.2021 - 12 B 4762/21 -, n.v.; Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: Mai 2021, § 34 Rn. 14).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung - wie hier -, dass die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muss er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (BVerwG, Urt. v. 13.10.1998 - 4 B 93.98 -, juris Rn. 5 m.w.N.; VG Hannover, Beschl. v. 30.09.2021 - 12 B 4762/21 -, n.v.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Da der Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB u.a. dazu dient, landwirtschaftliche Betriebe unterzubringen, müssen Eigentümer von Wohngebäuden im Randgebiet jederzeit mit der Ansiedlung solcher Betriebe rechnen, weshalb ihr Schutzanspruch vor damit zusammenhängenden Immissionen gemindert ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 06.04.2018 - 1 ME 21/18 -, juris Rn. 8; Bayer. VGH, Beschl. v. 03.05.2016 - 15 CS 15.1576 -, juris Rn. 14 und 23; Hess. VGH, Urt. v. 01.04.2014 - 9 A 2030/12 -, juris Rn. 64; OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 96).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 1 ME 64/17

    Geruchsimmissions-Richtlinie; Gewichtungsfaktor; Hedonik; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Eine Stattgabe des vorläufigen Rechtsschutzantrags kommt deshalb erst dann in Betracht, wenn Überwiegendes für die Annahme spricht, der Rechtsbehelf des Nachbarn in der Hauptsache sei jedenfalls derzeit begründet (Nds. OVG, Beschl. v. 25.01.2007 - 1 ME 177/06 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 14.06.2017 - 1 ME 64/17 -, juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Da der Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB u.a. dazu dient, landwirtschaftliche Betriebe unterzubringen, müssen Eigentümer von Wohngebäuden im Randgebiet jederzeit mit der Ansiedlung solcher Betriebe rechnen, weshalb ihr Schutzanspruch vor damit zusammenhängenden Immissionen gemindert ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 06.04.2018 - 1 ME 21/18 -, juris Rn. 8; Bayer. VGH, Beschl. v. 03.05.2016 - 15 CS 15.1576 -, juris Rn. 14 und 23; Hess. VGH, Urt. v. 01.04.2014 - 9 A 2030/12 -, juris Rn. 64; OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 96).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06

    Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Eine Stattgabe des vorläufigen Rechtsschutzantrags kommt deshalb erst dann in Betracht, wenn Überwiegendes für die Annahme spricht, der Rechtsbehelf des Nachbarn in der Hauptsache sei jedenfalls derzeit begründet (Nds. OVG, Beschl. v. 25.01.2007 - 1 ME 177/06 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 14.06.2017 - 1 ME 64/17 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Dass diese Staubbelastungen, die in erster Linie bei der - zeitlich begrenzten - Ein- und Auslagerung des Getreides entstehen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12.07.2007 - 2 L 176/02 -, juris Rn. 60), hier die Schwelle des § 3 Abs. 1 BImSchG erreichen würden, ist jedoch weder substantiiert von dem Antragsteller vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 1 LA 109/08

    Zurechnung eines Bauplatzes zum Innenbereich oder "Außenbereich im Innenbereich"

    Auszug aus VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn losgelöst von den Verhältnissen des Einzelfalls lediglich die Einhaltung von bestimmten Richtwerten vorgeschrieben wird, ohne dass geklärt ist, ob und wie dies gewährleistet und überprüft werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 08.02.2011 - 1 LA 109/08 -, juris Rn. 33, und Beschl. v. 09.08.2011 - 1 ME 107/11 -, juris Rn. 29, jeweils m.w.N.; VG Hannover, Beschl. v. 21.05.2013 - 12 A 2554/13 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 1 ME 21/18

    Schutzanspruch gegenüber Gewerbelärm im Außenbereich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 8 A 10524/14

    Baugenehmigung für Freiterrasse mit Außenbestuhlung eines Eiscafes

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 B 393/21

    Außenterrasse; Außenwohnbereich; Beeinträchtigungsverbot; Drittschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - 7 B 24/17

    Prüfung der Nachbarrechtswidrigkeit einer Baugenehmigung; Darlegung der

  • VG Hannover, 20.02.2023 - 12 B 5434/22

    Alternativgrundstück; Drittwiderspruch; Düngemaßnahmen; Geruchsimmissionen;

    Wann die Anforderung eines Gutachtens erforderlich ist, ergibt sich nach materiellen Maßstäben, die den einschlägigen Regelwerken zu entnehmen sind ( Nds. OVG, Beschl. v. 09.08.2011 - 1 ME 107/11 -, juris Rn. 33; vgl. auch VG Hannover, Beschl. v. 08.10.2021 - 12 B 5201/21 -, juris Rn. 53 für Geräuschimmissionen).

    Vorläufiger Rechtsschutz ist nur dann zu gewähren, wenn sich eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse aufdrängt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.08.2011 - 1 ME 107/11 -, juris Rn. 32 und 46; VG Hannover, Beschl. v. 08.10.2021 - 12 B 5201/21 -, juris Rn. 54) oder zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit annehmen lässt.

    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung, dass die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muss er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt ( BVerwG, Urt. v. 13.10.1998 - 4 B 93.98 -, juris Rn. 5 m.w.N.; VG Hannover, Beschl. v. 08.10.2021 - 12 B 5201/21 -, juris Rn. 57).

  • VG Hannover, 22.07.2022 - 12 B 5486/21

    Allgemeines Wohngebiet desorientiert; Bestandskraft; Drittschutz;

    Vielmehr ist entsprechend Nr. 4.2 der TA Lärm nur dann eine Prognose der Geräuschimmissionen erforderlich, soweit nicht aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer Anlagen zu erwarten ist, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sichergestellt ist (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 08.10.2021 - 12 B 5201/21 -, juris Rn. 53 m.w.N.).

    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung - wie hier -, dass die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muss der Nachbar die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 08.10.2021 - 12 B 5201/21 -, juris Rn. 57 m.w.N.).

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